Unsere Leistungen

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Unsere Leistungen

Kieferchirurgie

Vor der modernen dentoalveolären Chirurgie müssen Sie heutzutage keine Angst mehr haben, da sie weitestgehend schmerzfrei durchführbar ist. Gewebeschonende Techniken, der Einsatz von stark vergrößernden Lupenbrillen bei jedem Eingriff und neue Nahtmaterialien erlauben Operationen auf kleinstem Raum, was sich positiv auf Sie und damit natürlich auch auf die Wundheilung auswirkt.

Zahnerhaltung

Die Ursache von starken Kieferknochenschmerzen sind häufig die von den Zähnen ausgehenden Entzündungen.
Das Zahnmark ("der Nerv im Zahn") wurde dabei von Kariesbakterien infiziert und stirbt ab. Die Bakterien verbleiben aber vital im Wurzelkanalbereich des betroffenen Zahnes und gelangen über die Wurzelspitzen in den direkt darunter liegenden Knochen. Dieser entzündet sich dadurch, was zu Schmerzen und Zysten sowie auch zu Eiter- und Fistelbildung führen kann.

Zahnärzte führen dann in der Regel eine so genannte orthograde (von der Zahnkrone ausgehende) Wurzelkanalbehandlung durch, um den Zahn zu retten. Die Wurzelkanäle werden dabei gereinigt und mit geeigneten Materialien gefüllt. Verursachte der Zahn aber weiterhin Beschwerden, musste er früher in der Regel entfernt werden.

Wir beraten und informieren Sie gerne, wie wir heutzutage minimal-invasiv und mit modernen Ultraschall-Instrumenten entzündete Zahnwurzeln behandeln können, um somit Zähne zu erhalten, für die es früher nur noch die Zange gab.

Zahnentfernung

Extreme Zahnlockerungen durch eine fortgeschrittene Parodontits oder stets wiederkehrende Entzündungen im Wurzelspitzenbreich von bereits behandelten Zähnen sind eine Indikation zur Entfernung von Zähnen.

Auch quer liegende Weisheitszähne, die komplett oder nur teilweise von Zahnfleisch bedeckt sind führen häufig zu chronischen oder akuten Entzündungen. Außerdem kann es während des Wachstums beim Verbleiben der Weisheitszähne zu einer Verschiebung der Zähne im sichtbaren Frontzahnbereich kommen, auch wenn zuvor jahrelang eine kieferorthopädische Zahnspange getragen wurde.

  • Lassen Sie sich von uns beraten, ob Ihr Zahn erhalten werden kann, oder entfernt werden sollte.
  • Die notwendige Entfernung von Zähnen führen wir immer möglichst schonend und nahezu schmerzfrei durch.
  • Gerne können wir Sie aber auch über die Möglichkeit einer Vollnarkose informieren, falls für Sie ein Eingriff in lokaler Betäubung nicht in Frage kommt.

Wir möchten Sie aber bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Krankenkassen gemäß Abschnitt 5.3 des EBM seit dem 1. Januar 2007 die Kosten einer Vollnarkose nur noch bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie bei Menschen mit Behinderungen, oder wenn keine andere Art der Schmerzausschaltung (Betäubungsspritze) möglich ist, übernehmen.

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